Ein Versicherter, der sich bereits vor Ablauf der Entscheidungsfrist seines gesetzlichen Krankenversicherers auf die Selbstbeschaffung der beantragten Leistung festgelegt hat, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Das gilt auch dann, wenn der Versicherer über den Antrag zu spät entschieden hat. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.10.2020 - B 1 KR 25/19 R hervor.
Nicht jeder Verstoß gegen einschlägige Unfallverhütungsvorschriften ist per se als ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 110 SGB VII (Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern) einzustufen. Vielmehr ist eine umfassende Wertung des Verhaltens des Schädigers angezeigt, in die auch die weiteren Umstände des Einzelfalles einzubeziehen sind. Das hat der BGH mit Urteil vom 21.07.2020 - VI ZR 369/19 klargestellt.
Von aktuell noch dreißig auf vierzig Werte wird der DAX demnächst aufgestockt. Das ist Anlass für viel Berichterstattung. Die Wahrscheinlichkeit, dass Finanzberater auch zu diesem Thema im Kundengespräch Stellung nehmen sollen oder müssen, ist deshalb hoch.
Der Versicherungsnehmer einer PKV hat Kenntnis von Vorerkrankungen auch dann, wenn er sich bei zumutbarer Anstrengung seines Gedächtnisses daran erinnern kann. Das veranschaulicht ein Urteil des OLG Hamm vom 28.02.2020 - 20 U 160/19.
Schon im Sommer hatte das Bundesjustizministerium einen Vorschlag zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes vorgelegt. Dieser fand jedoch nicht überall großen Anklang und sorgte insbesondere bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) und dem GDV für Kritik. Ende November wurde die Reform des Versorgungsausgleichsrechts nun von der Bundesregierung beschlossen. Ziel ist eine größere Teilungsgerechtigkeit für Ausgleichsberechtigte sowie wichtige Klarstellungen beim Versorgungsausgleich.
Laut einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Mercer zählt das deutsche Rentensystem im internationalen Vergleich nicht zur Tabellenspitze. Schlechte Noten gibt es insbesondere für die langfristige Leistungsfähigkeit. Zusammen mit dem soeben veröffentlichten Rentenversicherungsbericht 2020 unterstreicht die Untersuchung einmal mehr die wachsende Bedeutung privater und betrieblicher Altersvorsorge.
Kommt ein Kunde in einem Geschäft auf einem frisch gereinigten Fußboden zu Fall, so ist der Geschäftsinhaber schadenersatzpflichtig, wenn er keine Sicherungsmaßnahmen, zum Beispiel durch das Aufstellen von Warnschildern, ergriffen hat. Das geht aus einem Urteil des LG Coburg vom 16.07.2020 - 24 O 76/18 hervor.
Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 29.04.2020 - 4 U 212/20 entschieden, dass auch eine lediglich zum Teil in Fettschrift gehaltene Widerspruchsbelehrung nach dem optischen Gesamteindruck drucktechnisch hinreichend hervorgehoben sein kann.
Es reicht nicht aus, dass der Versicherungsnehmer ein leerstehendes Gebäude regelmäßig kontrolliert. Vielmehr muss er zusätzlich die Wasserleitungen entleeren. Anderenfalls setzt er sich im Fall eines Rohrbruchs dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit aus. Das geht aus einem Beschluss des OLG Koblenz vom 29.04.2020 - 10 U 2170/19 hervor.
Das Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 10.09.2020 - 9 O 383/19 - entschieden, dass der für die gesetzliche Krankenversicherung in § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V geregelte Vorrang der ambulanten vor der stationären Behandlung auch für die private Krankenversicherung gilt. Eine gesetzliche Normierung ist dafür nicht notwendig.
Gemäß einem Urteil des OLG Nürnberg vom 20.08.2020 - 13 U 1187/20 begründet das Nichttragen eines Kopfschutzes im Alltagsverkehr kein Mitverschulden eines verletzten Radfahrers. Denn Fahrradfahren ist nach Meinung des Gerichts nicht derart gefährlich, dass sich nur derjenige verkehrsgerecht verhält, der einen Helm trägt.
Der Pensions-Sicherungs-Verein hat den Beitragssatz für 2020 festgelegt. Dieser wird nun auf 4,2 Promille erhöht. Für das Jahr 2019 lag dieser bereits bei 3,1 Promille und war somit schon um 1 Promille höher als im Vorjahr 2018.
Die 2. GVNW Fokus bAV und Employee Benefits Fachtagung wird nun online vom 07.- 09.12.2020 stattfinden. Im letzten Jahr wurde bereits sehr erfolgreich mit der 1. bAV und EB Tagung mit den Themen bAV und Auslandsreise-Krankenversicherung gestartet.
Das Interesse der Bevölkerung an der privaten Altersvorsorge ist durch die Corona-Pandemie gestiegen, insbesondere bei Geringverdienern und Menschen mit geringer formaler Bildung. So sagt jeder dritte Geringverdiener, das Thema hätte an Bedeutung gewonnen. Bei Befragten mit Hauptschulabschluss ist es jeder Vierte.
Eine erhöhte Kraftanstrengung gemäß den Bedingungen zur privaten Unfallversicherung liegt nicht vor, wenn der Versicherte vom Fahrersitz aus mit dem Arm nach hinten greift, um einen Karton auf der Rückbank näher an sich heranzuziehen. Das hat das OLG München mit Urteil vom 29.11.2019 - 25 U 543/19 entschieden.
Damit Beschäftigte auf einer Dienstreise gesetzlich unfallversichert sind, muss die dortige konkrete Betätigung - ebenso wie am Arbeitsplatz - mit dem Beschäftigungsverhältnis wesentlich zusammenhängen und diesem dienen. Jedenfalls ist das Skifahren nicht gesetzlich unfallversichert, soweit es dem Freizeitbereich zuzuordnen ist. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 07.09.2020 - L 9 U 188/18 hervor.
Gemäß einem Beschluss des OLG Hamm vom 17.09.2019 - 20 U 109/19 folgt allein aus einer medizinischen Begrifflichkeit "Kapsel" aus Sicht des durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse auch unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht, dass jede "Kapsel" im medizinischen Sinne auch eine Kapsel "an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule" im Sinne der Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung (AUB) ist.
Ein Deckungsausschluss für Schäden durch "bewusste Pflichtverletzung", wie er in zahlreichen Versicherungssparten (z.B. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) üblich ist, ist eng auszulegen. Das gilt auch für den entsprechenden Deckungsausschluss in einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Das geht aus einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.07.2020 - 7 U 47/19 hervor.
Eine intensive Schulung zu diversen Themen aus dem Versicherungsbereich bieten die GVNW Seminare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der versicherungs-nehmenden Wirtschaft und Maklern. Aufgrund der aktuellen Situation finden die Seminare online statt. Neben Einstiegsseminaren, in denen die Grundlagen der betrieblichen Versicherungen vermittelt werden, bietet der GVNW auch verschiedene Seminare zu Spezialthemen an. Hier eine Übersicht:
Befindet sich eine Klausel zur Begrenzung der Entschädigung in einer Hausratversicherung nicht an einer unerwarteten Stelle in den Versicherungsbedingungen, ist sie nicht überraschend. Angesichts der bei der Hausratversicherung in der Regel überschaubaren Prämienhöhe stellt die Vereinbarung einer Entschädigungsgrenze in Höhe von 1.000 EUR auch keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar. Das geht aus einem Urteil des LG Dortmund vom 14.05.2020 - 2 O 191/19 hervor.
Krischer & Partner GmbH Versicherungsmakler
Yorckstr. 22
93049 Regensburg
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